Info von A bis Z

Arzneimittel

Dürfen nur nach Anweisung des behandelnden Arztes verwendet werden. Mitgebrachte Arzneimittel (Medikamente) können der Behandlung entgegenwirken.

Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers

Wir freuen uns, wenn Sie soweit genesen sind, dass Sie Ihr Krankenzimmer selbständig verlassen können. Sie unterstützen den Heilungsverlauf, wenn Sie die Tätigkeiten des Lebens wieder selbst ausführen können. Bewegung hält außerdem Körper und Geist fit. Machen Sie deshalb Spaziergänge in unserem Krankenhausgarten oder besuchen Sie die Cafeteria in unserem Haus.

Alkohol

Bedenken Sie bitte, daß die Wirkungen von Medikamenten durch Genuß von Alkohol beeinträchtigt oder verändert wird. Wenn Sie also Medikamente verordnet bekommen haben, halten Sie bitte erst Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt.

Ambulanz-Sprechstunden

Für eine Terminvereinbarung in unseren Ambulanzen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Abteilung während der nachfolgend genannten Sprechzeiten:

Chirurgische Ambulanz Tel. 09382 / 601-258:

 Montag 08.00 - 17.00 Uhr
 Dienstag 08.00 - 17.00 Uhr
 Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr
 Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
 Freitag 08.00 - 15.00 Uhr


Innere Ambulanz und Endoskopie Tel. 09382 / 601-395:

Montag - Freitag08.00 - 16.00 Uhr
 

Automaten

Die Getränkeautomaten und die Aufladestation für die Telefonkarten befinden sich im Eingangsbereich der Klinik bei der Rezeption.

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Herr Andreas Neumann, E-Mail: neumann@geomed-klinik.de

Begleitpersonen

In unserer Klinik besteht die Möglichkeit, einen Elternteil aufzunehmen. Bis zur Einschulung des Kindes ist dies für die Begleitperson kostenlos. Bei älteren Kindern wird für die Begleitperson ein Entgelt von 1/3 des Pflegesatzes erhoben, es sie denn, der Chefarzt der zuständigen Abteilung hält die Mitaufnahme eines Elternteils aus medizinischen Gründen erforderlich.

Behindertenparkplatz

Dieser befindet sich auf dem Parkplatz an der Jahnstraße.

Behindertentoilette

Eine Toilette für Rollstuhlfahrer befindet sich im 1.Stock neben dem Aufzug, sowie im Erdgeschoß neben der Pforte.

Bescheinigungen

Notwendige Atteste, Bescheinigungen für Versicherungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollten Sie möglichst während des stationären Aufenthalts im Sekretariat der entsprechenden Abteilung oder bei der Stationssekretärin anfordern.

Besuchszeiten und Besuche

Der Besuch Ihrer Angehörigen uns Bekannten bringt Abwechslung und Freude in Ihren Krankenhausalltag. Trotzdem kann häufiger und lang andauernder Besuch auch anstrengend sein. Für Ihren Genesungsprozess wäre es von Vorteil, wenn ihre Angehörigen Sie regelmäßig und in kleinen Gruppen besuchen könnten. Wenn es Ihren Besuchern ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, die Besuchszeiten (täglich von 13.00 bis 19.00 Uhr) einzuhalten, dann drücken wir natürlich für einen kurzen Besuch ein Auge zu.

Besuchsdienst

Der ökumenische Krankenhaus-Besuchsdienst ist eine Gruppe von Frauen, die ehrenamtlich und unter fachlicher Anleitung Dienst tun. Der Krankenhaus-Besuchsdienst wird Sie einmal wöchentlich besuchen und wenn Sie es wünschen, wird er Ihnen:
- verschwiegener Zuhörer sein,
- offen und vertrauenswürdig im Gespräch begegnen,
- Trost und Freude schenken und
- in besonderen Fällen mit kleinen Diensten behilflich sein.

Briefe

Sie können an der Pforte abgegeben werden. Dort erhalten Sie auch Briefmarken.

Entlassung

Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt, wenn Sie nach dem Urteil des behandelnden Krankenhausarztes, der stationären Behandlung nicht mehr bedürfen oder wenn Sie ausdrücklich die Entlassung wünschen. Sollten Sie das Krankenhaus entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlassen, müssen Sie eine schriftliche Erklärung unterzeichnen. Haben Sie bitte dafür Verständnis. Vergessen Sie bitte auch nicht, bei Ihrer Entlassung folgendes zu erledigen, z.B.:
- Abgabe Ihrer Telefonkarte an der Pforte
- Zuzahlung (Eigenbeteiligung zu den Krankenhauskosten); die Kasse befindet sich im Erdgeschoß neben der Pforte
- Abholung der eventuell hinterlegten Wertgegenstände bei der Verwaltung

Essen/Verpflegung und Essenszeiten

Wir kochen gerne für Sie, denn Ihr leibliches Wohl liegt uns am Herzen! Sie können täglich zwischen mehreren wohlschmeckenden Gerichten wählen. Sollten Sie vom Arzt eine Diät verordnet bekommen haben, so ist diese Bestandteil Ihrer Behandlung. Gefährden Sie also nicht den Erfolg durch zusätzliche "Schmankerl". Ein Beratungsgespräch mit der Diätassistentin vermittelt das Pflegepersonal gerne weiter. Sollte Ihr Essen zu wenig, zu viel, oder nicht genug temperiert sein, dann sprechen Sie bitte mit unserer Menüberatung, die Sie täglich betreut. Sie erleichtern sich die Bestellung, wenn Sie sich vorab anhand der Speisepläne informieren.

Frühstückzwischen  7.00  und  8.00 Uhr
Mittagessenzwischen 11.30 und 12.00 Uhr
Abendessenzwischen 17.00 und 17.30 Uhr
 

Fernseh- und Radioanlage

Alle Zimmer sind mit TV-Geräten ausgestattet, für die Sie an der Pforte Kopfhörer erhalten.

Fußpflege

Die Adresse können Sie bei dem Pflegepersonal erfragen.

Fundsachen

Bitte beim Pflegepersonal oder an der Pforte abgeben.

Hinweisgeberschutzgesetz

Hier gelangen Sie auf die Meldeseite für das Hinweisgeberschutzgesetz.
Meldeseite

Kiosk-Öffnungszeiten

Derzeit können in unserem Kiosk leider nur Erfrischungen und kleine Snacks über Automaten angeboten werden.

Medikamente

Sie können wesentlich zu Ihrer Genesung beitragen, wenn Sie die verordneten Medikamente regelmäßig und gewissenhaft einnehmen. Medikamente, die Sie zuhause eingenommen haben, dürfen Sie nicht ohne vorherige Absprache mit Ihrem Stationsarzt weiter einnehmen. Auch wenn Ihnen diese Medikamente immer geholfen haben, kann der Gebrauch jetzt eine Gefährdung für Ihre Gesundheit und Ihren Heilerfolg darstellen.

Nachtruhe

Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr. Das Licht wird dann eventuell auf Nachtbeleuchtung geschaltet. Die Einhaltung der Nachtruhe dient dem Wohle aller Patienten.

Parkplätze

Die Parkplätze des Krankenhauses befinden sich in der Jahnstraße in  Nähe zur Klinik, die sie über einen kurzen Fußweg erreichen.

Sofern Sie als Patient mit Ihrem PKW anreisen, stellen wir Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthaltes auf Wunsch gerne einen Parkausweis zur kostenlosen Nutzung des Parkplatzes zur Verfügung.

Auch Besuchern und Angehörige steht der Parkplatz im Rahmen einer zeitlichen Begrenzung (derzeit 2 Std.) grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Allerdings ist entsprechend eine Parkscheibe anzubringen und die Beschilderung des Parkplatzes zu beachten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei der Nutzung des Parkplatzes keine Haftung übernehmen können (z.B. Strafzettel, Bußgeld).

Patientenzimmer

Unsere freundlich und hell eingerichteten Patientenzimmer bieten Ihnen das nötige Ambiente, um schnellstmöglich wieder zu genesen. In allen Zimmern befinden sich TV-Geräte und Anschlüsse für Radio, für die Sie an der Pforte Kopfhörer erhalten können. Mit ausreichend Raum und moderne Ausstattung werden Sie sich hier für die Dauer Ihres Aufenthaltes wohlfühlen.

Post

Ihre Post oder Tageszeitung wird Ihnen umgehend überbracht.

Rauchen

Bitte beachten Sie, dass unsere Klinik ein rauchfreies Krankenhaus ist. Das Rauchen ist demnach ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb der Klinik  erlaubt. Bitte nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf Patienten, Besucher und Mitarbeiter.

Seelsorge

Siehe auch Kapelle und unser Infoheft.

Telefon

Jedem Patienten steht im Zimmer ein Telefon zur Verfügung. Zum Betrieb benötigen Sie eine Telefonkarte, die Sie im Eingangsbereich erwerben können. Für die Benutzung des Telefons liegen in den Patientenzimmern Gebrauchsanweisungen bereit. Bei Ihrer Entlassung stecken Sie die Telefonkarte in den Geldrückgabeautomaten. Sie erhalten dann das Kartenpfand sowie das Guthaben in Bargeld zurück.

Wertgegenstände

Möglichst nicht im Krankenzimmer aufbewahren. Sie können Ihre Wertsachen in der Verwaltung hinterlegen. Im Schrank befindet sich außerdem ein kleines abschließbares Wertfach. Bei Verlust von Gegenständen haftet das Krankenhaus nicht. Am besten lassen Sie größere Geldbeträge gleich zu Hause.

Zuzahlung

Im Rahmen des geltenden Rechts haben Versicherte vom Beginn der stationären Krankenhausbehandlung an, innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage, 10 EURO je Kalendertag an Zuzahlung an das Krankenhaus zu leisten. Die Zahlung kann unbar per Lastschrifteinzug oder in bar bei Entlassung erfolgen. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an die Krankenkasse weiter.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt generell bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sofern Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind, bitten wir Sie einen entsprechenden Nachweis bei der Aufnahme vorzulegen.