HAUSORDNUNG GEOMED-Kreisklinik
Unser Krankenhaus dient der verantwortungsvollen Versorgung und Betreuung kranker Menschen. Im Interesse aller Patienten erfordert dies ein gutes Miteinander und eine gegenseitige Rücksichtsnahme.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bitten wir unsere Patienten und Besucher um verständnisvolle Mithilfe und Beachtung dieser Hausordnung.
Geltungsbereich:
Diese Hausordnung gilt für Patienten, Besucher und sonstige Personen gleichermaßen mit Betreten des Klinikgeländes. Den Anordnungen des Krankenhauspersonals ist Folge zu leisten.
Besuchs- und Ruhezeiten:
Besuchszeiten sind täglich auf den Stationen:
Innere/Chirurgie: 13.00 – 19.00 Uhr
Geriatrie: 15.00 – 19.00 Uhr
Intensiv: 14.15 – 19.00 Uhr
Abweichungen hiervon sind mit dem Krankenhauspersonal abzusprechen.
Das Krankenhausteam bzw. die Klinikleitung kann bei Bedarf den Kreis der Besucher, sowie die Besuchszeiten einschränken bzw. untersagen.
Während der Visite oder der Vornahme von ärztlichen oder pflegerischen Tätigkeiten bitten wir die Besucher, die Krankenzimmer zu verlassen.
Ruhezeit ist von 21.00 bis 6.00 Uhr. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist unnötige/r Lärm und Lautstärke zu unterlassen.
Betretungsverbot:
Nicht gestattet ist das Betreten der Klinik durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Haus- bzw. Wohngemeinschaften solche Krankheiten herrschen, sowie durch betrunkene, suchtberauschte oder verwahrloste Personen, soweit sie nicht bedrohlich erkrankt oder verletzt sind.
Aufenthalt und Verhalten:
Patienten, Besucher oder Dritte dürfen durch ihr Verhalten oder Äußerungen andere Personen nicht belästigen, behindern, gefährden oder beleidigen.
Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen bzw. Untersuchungen und zu den Mahlzeiten, sollen sich die Patienten in ihre Krankenzimmer, in die dafür vorgesehenen Untersuchungszimmer bzw. Speiseräume begeben.
Patienten sollen beim Verlassen der Station das Pflegepersonal informieren. Das Verlassen des Klinikgeländes ist Patienten nicht gestattet.
Patienten und Besuchern ist der Aufenthalt in den Räumen des Klinikpersonals sowie in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen nicht erlaubt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Ton-, Video- und Fotoaufnahmen nicht erlaubt. Diese bedürfen vorab der Genehmigung der Geschäftsleitung. Daneben ist die Einwilligung aller betroffenen Personen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Krankenhauseinrichtung – Technische Geräte
Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Schäden sind dem Krankenhauspersonal mitzuteilen.
Aus Sicherheitsgründen können die Fenster in den Bettenbereichen nicht gänzlich geöffnet werden.
Es dürfen nur Fernsehgeräte der Klinik benutzt werden. Die Fernsehgeräte sind abzustellen, sobald ein anderer Zimmerpatient dies berechtigt wünscht. Ebenfalls sind diese abzustellen, sofern dies vom Arzt oder der Pflegekraft angeordnet ist. Gleiches gilt für ggf. selbst mitgebrachte Kommunikationsgeräte (z.B. Tablett, Laptop etc.).
Für Schäden, die von mitgebrachten technischen oder elektrischen Geräten (z.B. Haarfön, Rasierer) verursacht werden, haftet der Patient bzw. Besuche.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei schuldhafter Beschädigung von Krankenhauseigentum jeglicher Art bleibt generell vorbehalten.
Telefone – Mobiltelefone
Telefone am Bett können den Patienten gegen Gebühr bereitgestellt werden. Mobiltelefone dürfen genutzt werden, außer in den speziell gekennzeichneten Bereichen.
Wertgegenstände
Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände können beim Empfang unentgeltlich zur Verwahrung abgegeben werden. Für den Verlust von Wertgegenständen die nicht zur Verwahrung übergeben wurden, kann keine Haftung übernommen werden.
Rauchen, Cannabis, Alkohol
Das Rauchen (auch s.g. E-Zigaretten), der Genuss von Cannabis o.ä., ist im Klinikgebäude gänzlich untersagt. Die Rauchverbotszonen außerhalb des Gebäudes sind zu beachten. Der übermäßige Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht erwünscht.
Parken
Auf dem gesamten Klinikgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeige dürfen nur nach Maßgabe der Hinweisschilder auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden.
Ein kostenloser Parkplatz steht den Patienten und Besuchern (Einfahrt über die Jahnstraße) zur Verfügung. Bei Bedarf können Parkscheine an der Pforte entgegengenommen werden.
Für auf dem Klinikgelände abgestellte Fahrräder bzw. E-Bikes wird keine Haftung übernommen.
Sonstiges - Es ist nicht gestattet:
Hunde oder andere Tiere mitzubringen, ausgenommen Blinden-oder Therapiehunde.
Sich in Straßenkleidung auf Krankenbetten zu setzen oder zu legen
Ohne Erlaubnis ein Gewerbe zu betreiben, sich wirtschaftlich zu betätigen oder für politische oder weltanschauliche Ziele zu werben
Topfpflanzen mitzubringen
Fahrräder, E-Roller o.ä. in das Klinikgebäude mitzubringen
Lithium-Ionen-Akkus, die in E-Bikes, Pedelecs, Hoverboards, E-Scooter etc. verbaut sind mitzubringen bzw. zu laden
Ahndung von Verstößen gegen die Hausordnung
Bei groben oder wiederholenden Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen die Anordnungen des Klinikpersonals, können die betreffenden Patienten ggf. entlassen, sowie Besucher und sonstige Personen aus der Klinik verwiesen und ggf. ein Hausverbot erteilt werden.
Das Hausverbot kann durch die Geschäftsleitung bzw. deren Vertretung ausgesprochen werden. Gravierende Verstöße gegen die Hausordnung können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer begründeten Aufforderung, das Krankenhaus bzw. Klinikgelände zu verlassen, nicht nachgekommen wird.
Anregungen, Kritik
Patienten, Angehörige und Besucher können sich mit Wünschen, Anregungen oder Kritik jederzeit an die zuständigen Ärzte bzw. zuständiges Pflegepersonal wenden. Auch die Pflegedienst- und Klinikleitung kann kontaktiert werden.
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit die ausgehändigten bzw. ausliegenden Patientenfragebögen zu nutzen. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Meinungs- bzw. Beschwerdemanagement ist ebenfalls möglich. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei Bedarf von Stationspersonal bzw. an der Pforte.
Die Hausordnung gilt ab Aushang. Wir danken unseren Patienten, Besuchern und Mitarbeitern für die Beachtung und ihre Mithilfe.
Gerolzhofen, Juni 2025
Wolfgang Schirmer
Geschäftsführer
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d).
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und stellen keine Wertung dar.