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Besuchsverbot nun auch in der Geomed-Kreisklinik

Gerolzhofen. Die Pandemie-Task Force der Geomed-Kreisklinik hat aus Vorsichtsgründen entschieden, vorübergehend auch ein Besuchsverbot für die Kreisklinik auszusprechen.

„Die Entscheidung fällt uns besonders aus Sicht unserer Patienten nicht leicht, aber die rasche Zunahme von Coronavirus-Infektionen in der Region ist aus Sicherheitsgründen voran zu stellen.“ - wie Geschäftsführer Wolfgang Schirmer mitteilt und führt gleichzeitig fort: „In unserer Kreisklinik befinden sich derzeit 3 positiv getestete Patienten, was für unser Krankenhaus auch einen bisherigen Höchststand bedeutet“.

Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres ab 12.11.2020. Die Klinik weist ausdrücklich darauf hin, dass Patienten die einer Krankenhausbehandlung bedürfen, die Symptome und Anzeichen einer ernsten Erkrankung zeigen, sich nach wie vor uneingeschränkt an die Kreisklinik wenden können. Auch die zentrale Notfallversorgung ist derzeit nicht eingeschränkt. 

Entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Klinik treten einem Ansteckungsrisiko für Patienten und Beschäftigten entgegen, sodass alle notwendigen Behandlungen mit gewohnter Routine und Verantwortung erbracht werden.

Ausnahmen vom Besuchsverbot sind nur vom verantwortlichen Arzt (z.B. bei Begleitung Sterbender, Besuch von Schwerstkranken) zu treffen. Sofern in begründeten Fällen einem Besuch zugestimmt wird gilt dies grundsätzlich nur für eine Person, dabei gilt wiederum generell folgendes:

  • Besucher müssen gesund und symptomfrei (z.B. keine Erkältungssymptome) sein, dürfen sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben und dürfen keine Kontaktpersonen zu Covid-Patienten sein
  • Zu- und Austritt ist nur über den Haupteingang möglich; vor Zutritt ist dort die Klingel und die Gegensprechanlage zu nutzen
  • Einlass nur nach Zustimmung durch die Pforte mit sofortigem Anlegen eines Mund-Nasenschutzes und einer Händedesinfektion
  • Persönliche Registrierung an der Pforte
  • Einhaltung der Hygieneregeln i.d. Klinik (z.B. Abstand halten)

Diese Vorgaben gelten auch für Patienten der in der Klinik befindlichen Arztpraxen. Sofern Angehörige persönliche Dinge (Wäsche, Zeitschriften etc.) bringen, sind diese im Eingangsbereich auf dem bereitgestellten Tisch abzulegen. Eine Weitergabe erfolgt nur über die Mitarbeiter der Klinik. Ein allgemeiner Lieferservice (z.B. Speisen) ist nicht möglich.